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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGUrteil vom 10.09.2007, Aktenzeichen: 15 U 27/07 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 15 U 27/07

Urteil vom 10.09.2007


Leitsatz:In engen Ausnahmefällen kann außerhalb des Zugewinnausgleichsverfahrens im Zivilrechtsweg mit Erfolg auf Ausgleich einer ehebezogenen Zuwendung in angemessener Höhe geklagt werden. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Ehegatte Versicherungsleistungen, die er aufgrund eines Unfalls mit schwerwiegenden Dauerschäden erhalten hatte, in den Bau eines Hauses auf dem Grundstück des anderen Ehegatten einbringt, selbst nur ganz kurze Zeit darin wohnt, und seine Zuwendung im Zugewinnausgleichsverfahren unberücksichtigt blieb.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 242, BGB § 313,
Stichworte:1. Zuwendung, ehebezogene, 2. Zugewinnausgleich, 3. Wegfall der Geschäftsgrundlage,
Verfahrensgang:LG Osnabrück 10 O 401/06 vom 05.02.2007

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