JuraForum.de > Urteile > OLG-OLDENBURG > Urteil vom 10.04.2001, Aktenzeichen: 5 U 88/00
| Leitsatz: | Es entspricht ärztlichem Standard, ein Neugeborenes, das in der Geburtsphase eine schwere neurolgisch relevante Versorgungsstörung durchgemacht hat, auch in der Folgezeit engmaschig kinderärztlich zu überwachen. Unterläuft einem noch nicht ausreichend qualifizierten Assistenzarzt ohne fachärztliche Aufsicht ein Behandlungsfehler, so hat die Behandlungsseite die Vermutung zu entkräften, daß sich die fehlende Qualifikation in der Schädigung des Patienten ausgewirkt hat, ohne daß es insoweit eines groben Versäumnisses bedarf. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 831, BGB § 823, |
| Verfahrensgang: | LG Oldenburg |
| Rechtskraft: | ja |
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