JuraForum.de > Urteile > OLG-OLDENBURG > Urteil vom 05.11.2007, Aktenzeichen: 15 U 19/07
| Leitsatz: | Ein früherer Schwiegersohn, der in großem Umfang Arbeitsleistungen erbracht hat, um in dem Haus seiner Schwiegereltern eine Ehewohnung zu errichten, und dadurch den Wert des Hauses erheblich gesteigert hat, kann von diesen den Wert seiner Leistungen als ungerechtfertigte Bereicherung herausverlangen, wenn kurz darauf die Ehe scheitert, die Ehewohnung verlassen wird und die früheren Schwiegereltern die Wertsteigerung durch Verkauf des Hauses realisiert haben. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 812 Abs. 1 S. 2 Alt 1, |
| Stichworte: | 1. Bereicherung, ungerechtfertigte, 2. Schwiegersohn, 3. Hausausbau, |
| Verfahrensgang: | LG Oldenburg 1 O 2327/05 vom 13.02.2007 |
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