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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGUrteil vom 02.11.2004, Aktenzeichen: 12 UF 66/04 



OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 12 UF 66/04

Urteil vom 02.11.2004


Leitsatz:Die Übernahme von Haushaltsführung und Kinderbetreuung durch einen zuvor erwerbstätigen Ehegatten kann auch dann zu billigen sein, wenn der jetzige Lebenspartner über ein etwa gleich hohes Einkommen verfügt. Das Interesse des anderen Partners an einer Beibehaltung seiner beruflichen Tätigkeit ist nicht geringer als das Unterhaltsinteresse des geschiedenen Ehegatten auf Zahlung von Unterhalt zu bewerten.

Ein möglicher Nebenverdienst begründet dann keine Leistungsfähigkeit, wenn dieser zusammen mit dem Einkommen des neuen Lebenspartners nicht den sich nach der Düsseldorfer Tabelle für die Bedarfsgemeinschaft ergebenden Selbstbehalt erreicht.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1572, BGB § 1581,
Stichworte:Hausmannsrechtsprechung, Rollenwechsel, Selbstbehalt,
Verfahrensgang:AG Bersenbrück 17 F 319/03 vom 24.06.2004

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