JuraForum.de > Urteile > OLG-OLDENBURG > Beschluss vom 31.01.2005, Aktenzeichen: 1 Ws 47/05
| Leitsatz: | Untersuchungshaft ist keine Sanktion. Auch wenn ein Beschuldigter Zeugen beeinflusst hat, darf deshalb die Untersuchungshaft nicht aufrechterhalten werden, sobald künftige Verdunkelungshandlungen nicht mehr zu besorgen sind. Das gilt auch dann, wenn die früheren Verdunkelungshandlungen fortwirken. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 112 Abs. 2 Nr. 3, |
| Stichworte: | Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr, Fortwirkung, |
| Verfahrensgang: | LG Oldenburg 7 Qs 543/04 vom 17.12.2004 AG Nordenham 5 Gs 175/04 vom 02.12.2004 |
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