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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 30.11.2004, Aktenzeichen: 1 Ws 569/04 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 1 Ws 569/04

Beschluss vom 30.11.2004


Leitsatz:Ein psychisch kranker Straftäter, dessen Krankheit keinen Zusammenhang mit seiner vergangenen und künftig zu besorgenden Straffälligkeit besitzt, darf nicht schlechter gestellt werden, als ein gesunder Straftäter. Trotz hohen Rückfallrisikos ist seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus deshalb für erledigt zu erklären.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 63, StGB § 67e, StGB § 67d Abs. 6,
Stichworte:Unterbringung, Rückfallrisiko, Krankenhaus, psychiatrisches,
Verfahrensgang:LG Osnabrück (StVK Lingen) 17 StVK 800/03 vom 21.10.2004

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