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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 29.05.2008, Aktenzeichen: Ss 205/08 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: Ss 205/08

Beschluss vom 29.05.2008


Leitsatz:Der Führer eines Fahrzeugs mit einem längeren Bremsweg (hier. Gefahrguttransport) hat seine Fahrweise so auf die Dauer der Gelbphase von 3 Sekunden innerörtlich einzurichten, dass er in der Gelbphase zum Halten kommen kann. Dazu muss er gegebenenfalls bereits in der Grünphase seine Geschwindigkeit unter die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduzieren.
Rechtsgebiete:StVO
Vorschriften:StVO § 37 Abs. 2,
Stichworte:Rotlich Verstoß, Bremsweg, länger,

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