JuraForum.de > Urteile > OLG-OLDENBURG > Beschluss vom 29.05.2008, Aktenzeichen: Ss 205/08
| Leitsatz: | Der Führer eines Fahrzeugs mit einem längeren Bremsweg (hier. Gefahrguttransport) hat seine Fahrweise so auf die Dauer der Gelbphase von 3 Sekunden innerörtlich einzurichten, dass er in der Gelbphase zum Halten kommen kann. Dazu muss er gegebenenfalls bereits in der Grünphase seine Geschwindigkeit unter die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduzieren. |
| Rechtsgebiete: | StVO |
| Vorschriften: | StVO § 37 Abs. 2, |
| Stichworte: | Rotlich Verstoß, Bremsweg, länger, |
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