( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 27.02.2009, Aktenzeichen: Ss 30/09 



OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: Ss 30/09

Beschluss vom 27.02.2009


Leitsatz:In Jugendstrafsachen ist die Revision gegen ein - auch auf die Berufung der Staatsanwaltschaft ergangenes - Berufungsurteil auch dann unzulässig, wenn das Berufungsgericht erstmals eine früher verhängte Jugendstrafe in die neu gebildete Einheitsstrafe einbezieht und dabei die für die frühere Strafe bewilligte Strafaussetzung entfällt.
Rechtsgebiete:JGG
Vorschriften:JGG § 55 Abs. 2, JGG § 59,
Stichworte:Revision, Jugendstrafsache, Zulässigkeit,
Verfahrensgang:LG Oldenburg, 8 Ns 41/08 vom 10.11.2008

Volltext

Um den Volltext vom OLG-OLDENBURG – Beschluss vom 27.02.2009, Aktenzeichen: Ss 30/09 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-oldenburg/olg-oldenburg-beschluss-vom-27-02-2009-az-ss-3009

"OLG-OLDENBURG - 27.02.2009, Ss 30/09" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN