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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 27.01.2004, Aktenzeichen: 4 WF 337/03 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 4 WF 337/03

Beschluss vom 27.01.2004


Leitsatz:Sofern der Prozesskostenhilfebeschluss keine Einschränkung dahin enthält, dass der Verfahrensbevollmächtigte nur zu den Bedingungen eines am Ort des Prozessgerichtes ansässigen Rechtsanwalts beigeordnet war, können auch Reisekosten für den Rechtsanwalt beansprucht werden.
Rechtsgebiete:BRAGO
Vorschriften:BRAGO § 126 Abs. 1 Halbsatz 2,
Stichworte:Reisekosten für auswärtigen Rechtsanwalt, Erstattungsfähigkeit nach Beiordnung ohne Einschränkung trotz § 121 Abs. 3 ZPO,
Verfahrensgang:AG Cloppenburg 11 F 621/01 vom 18.07.2003

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