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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 26.01.2009, Aktenzeichen: 1 Ws 56/09 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 1 Ws 56/09

Beschluss vom 26.01.2009


Leitsatz:Die Durchsuchung der Wohnung und der Kanzleiräume eines angeklagten Rechtsanwalts zur Auffindung seines nach § 111a Abs. 3 Satz 1 StPO beschlagnahmten Führerscheins ist jedenfalls dann zulässig und insbesondere nicht unverhältnismäßig, wenn deutliche Verdachtsmomente dafür sprechen, der Angeklagte wolle die Einziehung des Führerscheins bewusst vereiteln.
Rechtsgebiete:StPO, StGB
Vorschriften:StPO § 102, StPO § 111a Abs. 3, StPO § 111b Abs. 4, StGB § 69 Abs. 1, StGB § 69 Abs. 2 Nr. 3,
Stichworte:Führerschein, Durchsuchung, Beschlagnahme,
Verfahrensgang:LG Osnabrück, 5 Ns 156/08 vom 05.11.2008

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