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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 25.08.2000, Aktenzeichen: 5 W 133/00 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 5 W 133/00

Beschluss vom 25.08.2000


Leitsatz:Sind die geschiedenen Eltern gemeinsam sorgeberechtigt, so kann der Name, den die wieder verheiratete Mutter trägt, dem Kind durch Erklärung der geschiedenen Eltern und des Ehemannes der Mutter erteilt werden.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1618,
Verfahrensgang:LG Oldenburg
Rechtskraft:ja

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