JuraForum.de > Urteile > OLG-OLDENBURG > Beschluss vom 25.01.2007, Aktenzeichen: 1 Ws 573/06
| Leitsatz: | Macht der von einem Pflichtverteidiger verteidigte Angeklagte nach seinem Teilfreispruch in dessen Umfang Wahlverteidigergebühren geltend, so ist der ihm zustehenden Anspruch nicht um die vollen bereits ausgezahlten Pflichtverteidigergebühren, sondern nur um die auf den Teilfreispruch entfallenden Pflichtverteidigergebühren zu kürzen. |
| Rechtsgebiete: | BRAGO, StPO |
| Vorschriften: | BRAGO § 83, BRAGO § 97, BRAGO § 100 Abs. 1 S. 2, StPO § 465 Abs. 2, |
| Stichworte: | Teilfreispruch, Auslagenerstattung, Pflichtverteidigergebühr Verfahrensgang:, LG Oldenburg 6 KLs 19/03 vom 16.01.2006, |
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