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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 25.01.2007, Aktenzeichen: 1 Ws 573/06 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 1 Ws 573/06

Beschluss vom 25.01.2007


Leitsatz:Macht der von einem Pflichtverteidiger verteidigte Angeklagte nach seinem Teilfreispruch in dessen Umfang Wahlverteidigergebühren geltend, so ist der ihm zustehenden Anspruch nicht um die vollen bereits ausgezahlten Pflichtverteidigergebühren, sondern nur um die auf den Teilfreispruch entfallenden Pflichtverteidigergebühren zu kürzen.
Rechtsgebiete:BRAGO, StPO
Vorschriften:BRAGO § 83, BRAGO § 97, BRAGO § 100 Abs. 1 S. 2, StPO § 465 Abs. 2,
Stichworte:Teilfreispruch, Auslagenerstattung, Pflichtverteidigergebühr Verfahrensgang:, LG Oldenburg 6 KLs 19/03 vom 16.01.2006,

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