JuraForum.de > Urteile > OLG-OLDENBURG > Beschluss vom 24.09.2007, Aktenzeichen: 1 Ws 389/07
| Leitsatz: | Die Verurteilung wegen einer wesentlich leichter wiegenden Straftat als angeklagt rechtfertigt eine teilweise Auferlegung der Auslagen des Angeklagten auf die Staatskasse nach § 465 Abs. 2 StPO auch unter dem Gesichtspunkt eines "fiktiven Teilfreispruchs" jedenfalls dann nicht, wenn der Angeklagte als Jugendlicher von den Kosten und Auflagen bereits nach § 74 JGG freigestellt worden ist und sein Pflichtverteidiger aus der Staatskasse honoriert worden ist. |
| Rechtsgebiete: | StPO, JGG |
| Vorschriften: | StPO § 465 Abs. 2, JGG § 74, |
| Stichworte: | 1. Auslagenentschädigung, 2. Freispruch, fiktiver, 3. Jugendlicher, |
| Verfahrensgang: | LG Oldenburg 6 KLs 5/05 vom 26.10.2005 |
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