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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 24.09.2007, Aktenzeichen: 1 Ws 389/07 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 1 Ws 389/07

Beschluss vom 24.09.2007


Leitsatz:Die Verurteilung wegen einer wesentlich leichter wiegenden Straftat als angeklagt rechtfertigt eine teilweise Auferlegung der Auslagen des Angeklagten auf die Staatskasse nach § 465 Abs. 2 StPO auch unter dem Gesichtspunkt eines "fiktiven Teilfreispruchs" jedenfalls dann nicht, wenn der Angeklagte als Jugendlicher von den Kosten und Auflagen bereits nach § 74 JGG freigestellt worden ist und sein Pflichtverteidiger aus der Staatskasse honoriert worden ist.
Rechtsgebiete:StPO, JGG
Vorschriften:StPO § 465 Abs. 2, JGG § 74,
Stichworte:1. Auslagenentschädigung, 2. Freispruch, fiktiver, 3. Jugendlicher,
Verfahrensgang:LG Oldenburg 6 KLs 5/05 vom 26.10.2005

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