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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 24.07.2009, Aktenzeichen: 1 Ws 404/09 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 1 Ws 404/09

Beschluss vom 24.07.2009


Leitsatz:Eine nach Ablauf der ursprünglich festgesetzten Bewährungszeit angeordnete Verlängerung beginnt nicht erst mit Rechtskraft des Verlängerungsbeschlusses, sondern schließt sich unmittelbar an die abgelaufene Bewährungszeit an.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 56f Abs. 2, StGB § 56a Abs. 2 S. 2,
Stichworte:Strafaussetzung, Bewährungszeit, Fristberechnung,
Verfahrensgang:LG Oldenburg, 19 BRs 22/06 vom 25.06.2009

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