JuraForum.de > Urteile > OLG-OLDENBURG > Beschluss vom 23.10.2008, Aktenzeichen: 1 Ws 635/08
| Leitsatz: | Die Ablehnung eines Antrags des Verteidigers auf Terminsverlegung wegen seines seit langem gebuchten Urlaubs ist jedenfalls dann nicht evident fehlerhaft und anfechtbar, wenn das Gericht unter hohem Termindruck steht, eine Verteidigung nicht nach § 140 StPO notwendig ist, es sich um einen nicht schwierig gelagerten Fall handelt, der Angeklagte auch Sozien des Verteidigers mandatiert hatte und trotz der ersichtlich bevorstehenden Terminierung seitens der Verteidigung nicht auf die kommende Urlaubsabwesenheit hingewiesen wurde. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 213, |
| Stichworte: | Terminierung, Terminsverlegung, Anfechtbarkeit, |
| Verfahrensgang: | AG Delmenhorst, 81 Cs 561/08 vom 21.08.2008 |
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