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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 23.03.2009, Aktenzeichen: 2 SsBs 51/09 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 2 SsBs 51/09

Beschluss vom 23.03.2009


Leitsatz:Die Nichtentbindung des Betroffenen vom Erscheinen zur Hauptverhandlung kann dann nicht rechtsfehlerhaft sein, wenn der Betroffene angeregt hat, das Fahrverbot aus beruflichen Gründen entfallen zu lassen, seine Angaben hierzu unzureichend sind und er nicht unmissverständlich klargestellt hat, auch hierzu keine weiteren Angaben machen zu wollen.
Rechtsgebiete:OWiG
Vorschriften:OWiG § 73 Abs. 2,
Stichworte:Erscheinen, Entbindung, Hauptverhandlung,
Verfahrensgang:AG Osnabrück, vom 12.01.2009

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