JuraForum.de > Urteile > OLG-OLDENBURG > Beschluss vom 23.03.2009, Aktenzeichen: 2 SsBs 51/09
| Leitsatz: | Die Nichtentbindung des Betroffenen vom Erscheinen zur Hauptverhandlung kann dann nicht rechtsfehlerhaft sein, wenn der Betroffene angeregt hat, das Fahrverbot aus beruflichen Gründen entfallen zu lassen, seine Angaben hierzu unzureichend sind und er nicht unmissverständlich klargestellt hat, auch hierzu keine weiteren Angaben machen zu wollen. |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Vorschriften: | OWiG § 73 Abs. 2, |
| Stichworte: | Erscheinen, Entbindung, Hauptverhandlung, |
| Verfahrensgang: | AG Osnabrück, vom 12.01.2009 |
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