( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 22.12.2008, Aktenzeichen: 1 Ws 705/08 



OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 1 Ws 705/08

Beschluss vom 22.12.2008


Leitsatz:Bei der Entscheidung über die Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung ist für die zu stellende Prognose auf die faktisch gegebenen Umstände abzustellen, mithin auch dann auf das Fehlen einer Erprobung des Verurteilten in Vollzugslockerungen, wenn diese ihm zu Unrecht verweigert worden sein sollten. Gegen Letzteres kann der Verurteilte - allerdings unabhängig vom Aussetzungsverfahren - eine gerichtliche Entscheidung nach § 109 StVollzG beantragen.
Rechtsgebiete:StVollzG, StGB
Vorschriften:StVollzG § 9, StGB § 57,
Stichworte:Strafaussetzung, Reststrafe, Vollzugslockerung,
Verfahrensgang:LG Osnabrück, 15 StVK 152/08

Volltext

Um den Volltext vom OLG-OLDENBURG – Beschluss vom 22.12.2008, Aktenzeichen: 1 Ws 705/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-oldenburg/olg-oldenburg-beschluss-vom-22-12-2008-az-1-ws-70508

"OLG-OLDENBURG - 22.12.2008, 1 Ws 705/08" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN