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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 21.10.2008, Aktenzeichen: 1 Ws 622/08 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 1 Ws 622/08

Beschluss vom 21.10.2008


Leitsatz:Der Verdacht einer sexuellen Nötigung der früheren Lebensgefährtin rechtfertigt jedenfalls dann nicht die Anordnung einer DNA-Identitätsfeststellung, wenn es sich um eine einmalige Beziehungstat handelt und keinerlei Anhaltspunkte für andere Sexualstraftaten des Beschuldigten vorliegen. das gilt auch dann, wenn der Beschuldigte wegen Delikten der einfachen und mittleren Kriminalität mehrfach vorbestraft ist.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 81g Abs. 1,
Stichworte:DNA-Analyse, Körperzelle, Sexualstraftat,
Verfahrensgang:LG Oldenburg, 5 KLs 51/08 vom 03.09.2008

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