JuraForum.de > Urteile > OLG-OLDENBURG > Beschluss vom 20.05.2008, Aktenzeichen: 13 WF 93/08
| Leitsatz: | Bedient sich ein von einer Partei beauftragter Detektiv eines heimlich eingesetzten GPS-Senders, um Erkenntnisse über das Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu gewinnen, handelt es sich um eine wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung unzulässige Ermittlungsmethode. Als unzulässiges Beweismittel sind dadurch gewonnen Ergebnisse nicht prozessual verwertbar. Die durch die Beauftragung des Detektivs entstandenen Kosten sind dann nicht zu erstatten. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 91, |
| Stichworte: | Detektiv, GPS-System, Kostenerstattung, |
| Verfahrensgang: | AG Oldenburg, 6 F 2354/07 vom 15.04.2008 |
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