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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 20.04.2009, Aktenzeichen: 1 Ws 235/09 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 1 Ws 235/09

Beschluss vom 20.04.2009


Leitsatz:Vor Abschluss der Ermittlungen ist das Gericht jedenfalls dann grundsätzlich dazu verpflichtet, einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Bestellung eines Verteidigers zu entsprechen, wenn dringender Tatverdacht besteht und das Ermittlungsverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit demnächst durch eine Anklageerhebung mit dann notwendiger Verteidigung abgeschlossen werden wird.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 141 Abs. 3,
Stichworte:Ermittlungsverfahren, Pflichtverteidiger, Verteidigerbestellung,
Verfahrensgang:LG Oldenburg, 3 AR 18/09 vom 27.03.2009

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