JuraForum.de > Urteile > OLG-OLDENBURG > Beschluss vom 17.07.2008, Aktenzeichen: 1 Ws 371/08
| Leitsatz: | Verlangt ein mit der zuständigen Staatsanwältin verheirateter Richter von einem Beschuldigten, der durch das Ermittlungsverfahren zunehmend in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, die Zahlung eines Geldbetrages mit der - für den Beschuldigten glaubhaften - Ankündigung, im Falle der Zahlung werde er eine Verfahrenseinstellung bewirken, andernfalls nicht, so liegt darin die Drohung mit einem empfindlichen Übel im Sinne des Erpressungstatbestandes. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 253 Abs. 1, |
| Stichworte: | Erpressung, Übel, Verfahrenseinstellung, |
| Verfahrensgang: | LG Oldenburg, 3 KLs 26/08 vom 02.06.2008 |
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