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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 14.11.2005, Aktenzeichen: 5 W 223/05 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 5 W 223/05

Beschluss vom 14.11.2005


Leitsatz:Überträgt der Erblasser das Eigentum an einem Zweifamilienhaus und lässt sich nur an einer der Wohnungen ein dingliches Wohnungsrecht nach § 1093 BGB einräumen, liegt in der Eigentumsübertragung ein spürbarer Vermögensverlust, so dass die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB mit der Umschreibung im Grundbuch beginnt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 2325 Abs. 3,
Stichworte:Pflichtteilsergänzungsanspruch, Schenkung, Fristbeginn Verfahrensgang:, LG Osnabrück 10 O 2404/05 vom 12.10.2005,

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