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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 12.09.2005, Aktenzeichen: 1 Ws 433/05 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 1 Ws 433/05

Beschluss vom 12.09.2005


Leitsatz:Dem in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten ist im Antragsverfahren nach § 67 e StGB in der Regel ein Pflichtverteidiger zu bestellen. Dies kann jedenfalls dann auch nicht wegen einer anstehenden turnusmäßigen gerichtlichen Überprüfung der Unterbringung abgelehnt werden, wenn der Antrag mehrere Monate zuvor gestellt wird.
Rechtsgebiete:StGB, StPO
Vorschriften:StGB § 67 e, StPO § 140, StPO § 141,
Stichworte:Unterbringung, Krankenhaus, psychiatrisches, Pflichtverteidiger,
Verfahrensgang:LG Oldenburg 51 StVK 39/05 vom 02.08.2005

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