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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 12.05.2006, Aktenzeichen: 1 W 29/06 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 1 W 29/06

Beschluss vom 12.05.2006


Leitsatz:1. Ein gewerblicher Verkäufer, der im Internet über die Verkaufsplattform "Ebay" Waren anbietet, hat nach §§ 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 TDG, 6 Nr. 2 TDG unter anderem Angaben zu machen, die eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Dies erfordert die Angabe einer Telefonnummer, unter der der Verkäufer erreichbar ist.

2. § 6 Nr. 2 TDG stellt dabei im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG eine gesetzliche Vorschrift dar, die auch das Marktverhalten regelt und deren Verletzung zu einem Wettbewerbsverstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG führen kann.
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 4 Nr. 11,
Stichworte:Verkäuferangaben, Internetverkauf,
Verfahrensgang:LG Osnabrück 18 O 282/06 vom 24.04.2006

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