JuraForum.de > Urteile > OLG-OLDENBURG > Beschluss vom 12.05.2005, Aktenzeichen: 1 W 36/05
| Leitsatz: | Die Aufrechnung mit einer Kaufpreisforderung befreit den Kommanditisten von seiner (Haft-)Einlageverpflichtung nach dem Prinzip effektiver Kapitalaufbringung nur, soweit die Gegenforderung des Kommanditisten (zumindest) dem objektiven Wert der Kaufsache entspricht und die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung auch noch im Zeitpunkt der Aufrechnung werthaltig ist. Letzteres ist anhand der im Aufrechnungszeitpunkt aktuellen Vermögenslage der Gesellschaft festzustellen. |
| Rechtsgebiete: | HGB |
| Vorschriften: | HGB § 171, HGB § 172, |
| Stichworte: | KG, Einlageverpflichtung, Kapitalaufbringung, effektive, Aufrechnung, Einlageverpflichtung, |
| Verfahrensgang: | LG Osnabrück 3 O 305/05 vom 18.03.2005 |
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