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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 11.12.2008, Aktenzeichen: Ss 455/08 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: Ss 455/08

Beschluss vom 11.12.2008


Leitsatz:Führt der Angeklagte die von ihm begangene schwere Körperverletzung auf eine unwillkürliche Reflexhandlung zurück, so kann das Fehlen eines wahrhaftigen Bedauerns nicht strafschärfend berücksichtigt werden, weil hierdurch möglicherweise das Verteidigungsvorbringen des Angeklagten beeinträchtigt worden wäre.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 46,
Stichworte:Strafzumessung, Nachtatverhalten, Bedauern,
Verfahrensgang:LG Aurich, 14 Ns 520/08 vom 08.08.2008

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