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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 10.05.2007, Aktenzeichen: 1 Ws 220/07 



OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 1 Ws 220/07

Beschluss vom 10.05.2007


Leitsatz:Zahlungen, die ein Pflichtverteidiger für seine Tätigkeit im Ermittlungsverfahren von einem Dritten erhalten hat, sind auf seine Pflichtverteidigergebühren für die erste Instanz nach § 58 Abs 3 RVG anzurechnen. Das gilt auch dann, wenn der Verteidiger für das Erittlungsverfahren keine Festsetzung von Pflichtverteidigergebühren beantragt, um eine solche Anrechnung zu vermeiden.
Rechtsgebiete:RVG
Vorschriften:RVG § 58 Abs. 3,
Stichworte:Pflichtverteidigergebühr, Anrechnung, Verfahrensabschnitt,
Verfahrensgang:LG Osnabrück 10 KLs 10/06 vom 21.03.2007

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