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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 10.02.2004, Aktenzeichen: 15 W 3/04 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 15 W 3/04

Beschluss vom 10.02.2004


Leitsatz:Anspruch auf Auszahlung eines "Gewinns", der einem Verbraucher von einem Werbefahrten-Veranstalter schriftlich mitgeteilt wurde, auch wenn der Verbraucher nicht zu der Übergabeveranstaltung erscheinen konnte, weil die vom Veranstalter organisierte Busfahrt dorthin scheiterte.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 661 a,
Stichworte:Gewinnzusage, Werbefahrt, Übergabe,
Verfahrensgang:AG Norden 5 C 812/03 vom 25.11.2003

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