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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 08.12.2008, Aktenzeichen: Ss 419/08 



OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: Ss 419/08

Beschluss vom 08.12.2008


Leitsatz:Hat das Tatgericht die vom Angeklagten aufgrund einer einbezogenen Bewährungsverurteilung gezahlte Geldauflage fälschlich in der Weise angerechnet, dass es die an sich verwirkte Gesamtfreiheitsstrafe um einen Monat reduziert hat, so kann das Revisionsgericht ohne Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot das Urteil dahin ändern, dass es die Freiheitsstrafe um einen Monat erhöht und zugleich die Strafe in diesem Umfang für vollstreckt erklärt.
Rechtsgebiete:StGB, StPO
Vorschriften:StGB § 56b Abs. 2 Nr. 2, StGB § 56f Abs. 3 S. 2, StPO § 358 Abs. 2 S. 1, StPO § 358 Abs. 2 S. 1,
Stichworte:Anrechnung, Geldauflage, Verschlechterungsverbot,
Verfahrensgang:LG Osnabrück, 7 Ns 70/08 vom 11.08.2008

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