JuraForum.de > Urteile > OLG-OLDENBURG > Beschluss vom 08.07.2008, Aktenzeichen: 5 W 41/08
| Leitsatz: | Die Behauptung, dass ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt bzw. dass die Verletzung einer Person durch einen ärztlichen Behandlungsfehler verursacht worden ist, kann Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens sein. Ein selbstständiges Beweisverfahren ist allerdings nur zulässig, wenn der Antragsteller unter Bezeichnung gewisser Anhaltspunkte die Behauptung eines ärztlichen Behandlungsfehlers aufstellt. Die schlichte Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, dient lediglich der Ausforschung und ist deshalb unzulässig. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 485 Abs. 2, |
| Stichworte: | Beweisverfahren, selbstständiges, Behandlungsfehler, Ausforschung, |
| Verfahrensgang: | LG Oldenburg, 8 OH 31/08 vom 28.05.2008 |
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