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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 08.06.2009, Aktenzeichen: 1 Ss 91/09 



OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 1 Ss 91/09

Beschluss vom 08.06.2009


Leitsatz:Bei Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erfordert eine am Tatunrecht orientierte Strafzumessung die konkrete Feststellung, in welcher Höhe der Angeklagte seine Verpflichtung schuldhaft nicht erfüllte. Die pauschale Angabe, der Angeklagte sei "wenigstens zu Teilleistungen" in der Lage gewesen, reicht nicht aus.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 349 Abs. 4,
Stichworte:Unterhaltspflicht, Verletzung der Unterhaltspflicht, Unterhaltsanspruch,
Verfahrensgang:LG Osnabrück, 7 Ns 184/08 vom 09.02.2009

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