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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 06.04.2009, Aktenzeichen: Ausl 33/08 



OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: Ausl 33/08

Beschluss vom 06.04.2009


Leitsatz:Ist die Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls an die Republik Polen - zur Strafverfolgung wegen in Polen begangener Straftaten, die nach deutschem Recht verjährt wären und für die wegen der deutschen Staatsangehörigkeit des Verdächtigten auch die deutsche Gerichtsbarkeit begründet ist - auch dann unzulässig, wenn in der Republik Polen Handlungen vorgenommen worden sind, die ihrer Art nach geeignet wären, die Verjährung nach deutschen Rechtsvorschriften zu unterbrechen?
Rechtsgebiete:IRG
Vorschriften:IRG § 9 Nr. 2,
Stichworte:Auslieferung, Deutscher, Verjährung,

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