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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 04.07.2006, Aktenzeichen: 1 Ws 343/06 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 1 Ws 343/06

Beschluss vom 04.07.2006


Leitsatz:Durch die Aufrechterhaltung einer Pflichtverteidigung auch nach der Beauftragung eines Wahlverteidigers ist der Angeklagte beschwert. Seine deshalb statthafte Beschwerde ist begründet, wenn nicht ausnahmsweise zwingende Gründe einer Fortführung der Pflichtverteidigerbestellung gebieten.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 143,
Stichworte:Pflichtverteidiger, Wahlverteidiger, Beschwer,
Verfahrensgang:LG Aurich 12 Ns 513/06 vom 31.05.2006

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