JuraForum.de > Urteile > OLG-OLDENBURG > Beschluss vom 03.01.2006, Aktenzeichen: 1 Ws 1/06
| Leitsatz: | Die Unterbringung zur Beobachtung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 81 StPO ist nicht verhältnismäßig und deshalb unzulässig, wenn sie keinen Erfolg verspricht. Das ist der Fall, wenn der zu Untersuchende jede Kooperation mit einem Psychiater verweigert und keien tatsächlichen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er während einer Unterbringung seine Einstellung ändern wird. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 81, |
| Stichworte: | Unterbringung, Beobachtung, Verhältnismäßigkeit, |
| Verfahrensgang: | LG Aurich 11 KLs 37/05 vom 15.11.2005 |
Um den Volltext vom OLG-OLDENBURG – Beschluss vom 03.01.2006, Aktenzeichen: 1 Ws 1/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-OLDENBURG - 03.01.2006, 1 Ws 1/06" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum