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JuraForum.deUrteileOLG-OLDENBURGBeschluss vom 02.06.2009, Aktenzeichen: 1 Ss 81/09 

OLG-OLDENBURG – Aktenzeichen: 1 Ss 81/09

Beschluss vom 02.06.2009


Leitsatz:Eine Körperverletzung mit sehr geringem Unrechts- und Schuldgehalt (hier: eine spontan als Reaktion auf eine Beleidigung ausgeteilte folgenlose Ohrfeige) rechtfertigt nach § 47 Abs. 1 StGB auch bei einem erheblich vorbestraften Angeklagten, der zur Tatzeit unter Bewährung stand, keine kurze Freiheitsstrafe.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 47 Abs. 1, StGB § 223,
Stichworte:Freiheitsstrafe, kurze, Bagatelldelikt, Körperverletzung,
Verfahrensgang:LG Oldenburg, 16 Ns 40/08 vom 16.03.2009

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