JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 11 / 2008
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Der Streitwert für eine Klage auf Bewilligung der Löschung einer Grundschuld beträgt, wenn die zu sichernde Forderung nicht mehr besteht, nur 20% des Nominalwerts der Grundschuld, sofern der Kläger nicht konkrete weitere Nachteile vorträgt. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 6 W 2061/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Miet- und Pachtzinsforderungen stellen auch insoweit keine bereits mit Vertragsschluss entstandenen betagten Forderungen, sondern erst mit Beginn der jeweiligen Periode, für die Miet- oder Pachtzins geschuldet wird, somit abschnittsweise immer wieder neu entstehende Forderungen dar, als sie bei einem befristeten Miet- oder Pachtverhältnis auf die hiernach feste (Mindest-)Vertragsdauer entfallen. 2. Die Aufrechnung gegen solche Miet- und Pachtzinsforderungen ist vor Beginn der jeweiligen Periode, für die Miet- oder Pachtzins geschuldet wird, mangels Bestehen einer Aufrechnungslage gemäß § 387 BGB unwirksam. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 12 U 101/08 | |
| Rechtsgebiete: | BayWG |
| Leitsatz: | 1. Der Begriff der "Schifffahrt" wird weder in der Bayerischen Schifffahrtsordnung noch im Bayerischen Wassergesetz eigens bestimmt. Was "Schifffahrt" im Sinne der beiden Gesetze ist, ergibt sich aber aus einer Zusammenschau der Art. 21, 22 und 27 BayWG. 2. Wer gewerbsmäßige Personenbeförderung mit kleinen Fahrzeugen betreibt sowie Boote oder Kanus vermietet und sie deshalb am oder auf dem Gewässer bereithält, übt keinen Gemeingebrauch aus. Auf einen etwaigen Gemeingebrauch des Mieters kann er sich nicht berufen, weil er andere Interessen verfolgt. 3. Nutzungen von unbedeutendem Umfang, die nicht zu einer Veränderung führen, sind nach der Formulierung der Naturschutzgebietsverordnung "Weltenburger Enge" nicht verboten. Eine verbotene Veränderung wäre etwa gegeben, wenn durch das Befahren mit oder das Verleihen von Schlauchbooten eine Störung von Flora und Faune oder der Wasserqualität zu befürchten wäre. Auch kommt in Betracht, dass bei dieser Nutzung mit einem verstärkten Anlanden an den Ufern zu rechnen wäre. Dies könnte zusätzlich die Ufer schädigen, aber auch zu Abfallproblemen führen. Auch an eine Beeinträchtigung durch Lärm und an optische Beeinträchtigungen wäre zu denken. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 1 Ws 313/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, StGB, BGB |
| Leitsatz: | Bei einem allein auf die Beratungsregelung gemäß § 218 a Abs. 1 StGB gestützten, letztlich misslungenen Schwangerschaftsabbruch kommt ein Schadensersatzanspruch der Eltern gegen den Arzt wegen der Unterhaltskosten für das gesund geborene Kind nicht in Betracht. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 5 U 1148/08 | |