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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NürnbergVerkündungsdatum09 / 2008 

Oberlandesgericht Nürnberg

Entscheidungen 09 / 2008



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-NUERNBERG – Beschluss, 2 Ws 433/08 vom 16.09.2008

Rechtsgebiete:BayStVollzG, StVollzG
Leitsatz:Die Übersendung und Aushändigung von Internetausdrucken fällt in den Schutzbereich des Grundrechts auf Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG. Die für die Aushändigung nach Art. 36 Abs. 1 BayStVollzG erforderliche Erlaubnis darf in entsprechender Anwendung von Art. 70 Abs. 2 BayStVollzG nur versagt werden, wenn anderenfalls die Erfüllung des Behandlungsauftrages oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt erheblich gefährdet werden würde.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 2 Ws 433/08



OLG-NUERNBERG – Beschluss, 2 Ws 416/08 vom 09.09.2008

Rechtsgebiete:BayStVollzG, StVollzG
Leitsatz:Die Zuweisung eines an Hepatitis C erkrankten Gefangenen in eine mehrfach belegte Unterkunft ist trotz medizinischer Unbedenklichkeit ermessensfehlerhaft, wenn die Justizvollzugsanstalt - sofern eine vorrangig zu prüfende Unterbringung mit anderen gleichfalls an Hepatitis C erkrankten Gefangenen nicht in Betracht kommt - unberücksichtigt lässt, welche Auswirkungen von der Zuweisung bei den zwingend zu informierenden Mitgefangenen für die Zellengemeinschaft zu erwarten sind.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 2 Ws 416/08

OLG-NUERNBERG – Beschluss, 7 UF 835/08 vom 01.09.2008

Rechtsgebiete:HKiEntÜ
Leitsatz:1. Zum Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Widerrechtlichkeitsbescheinigung, wenn ein Verfahren nach dem HKiEntÜ bei dem dafür zuständigen ausländischen Gericht noch nicht anhängig ist und im Vorfeld das Vorliegen eines Einverständnisses des in Deutschland zurückgebliebenen Elternteils mit dem Verbringen des Kindes ins Ausland geklärt werden soll.

2. Das Verbringen des Kindes ins Ausland ist nicht widerrechtlich i. S. von Art. 3 und Art. 15 HKiEntÜ, wenn insoweit eine Zustimmung oder spätere Genehmigung des zurückgelassenen Elternteils vorliegt. Für das Vorliegen und den Inhalt solcher auch konkludent möglicher Erklärungen kommt es auf den Empfängerhorizont an.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 7 UF 835/08


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