JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 06 / 2008
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | RVG, VV-RVG |
| Leitsatz: | Wird der Prozessbevollmächtigte erstmals nach Erlass eines Vollstreckungsbescheids im Mahnverfahren mit der Sache befasst und beantragt er in dem im nachfolgenden streitigen Verfahren anberaumten Einspruchstermin den Erlass eines zweiten Versäumnisurteils, so fällt hierfür nur eine 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 RVG-VV an. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 13 W 1113/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Für einen Internet-Suchmaschinenbetreiber besteht grundsätzlich keine Rechtspflicht, die von ihm verlinkten Seiten auf eine etwaige Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Dritten zu überprüfen. Erfolgt jedoch durch den Dritten eine inhaltlich sachlich gehaltene Abmahnung, dann ist es jedenfalls einem der weltweit größten Suchmaschinenbetreiber im Einzelfall zuzumuten, in eine Überprüfung der Abmahnung einzutreten. 2. Bei klaren und eindeutigen Rechtsverstößen ist der Beurteilungsspielraum bei dieser Überprüfung eingeschränkt mit der Folge, dass der Suchmaschinenbetreiber als Störer nach § 1004 BGB zu qualifizieren ist, wenn er die konkret beanstandete Verlinkung auf eine bestimmte Webseite weiter aufrechterhält. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 3 W 1128/08 | |
| Rechtsgebiete: | RVG, VV-RVG |
| Leitsatz: | Die Telekommunikationspauschale (Nr. 7002 VV-RVG) des Beratungshilfeanwalts bemisst sich nach der für die Beratungshilfe anfallenden Festgebühr (Nr. 2503 VV-RVG), nicht nach der (fiktiven) Gebühr, die ihm als Wahlanwalt zustehen würde. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 13 W 882/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, HGB |
| Leitsatz: | 1. § 651 Satz 1 BGB gilt uneingeschränkt nur für den Verbrauchsgüterkauf. Die rechtliche Einordnung von Verträgen, die die Herstellung und Lieferung von Investitionsgütern zum Gegenstand haben, richtet sich nach dem Schwerpunkt der vertraglichen Leistung. 2. Übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung, eine technisch komplexe Sache eigens für die im Wesentlichen funktional definierten Bedürfnisse des Auftraggebers herzustellen, so richten sich etwaige Gewährleistungsansprüche nach Werkvertragsrecht. § 377 HGB ist in diesem Fall nicht anwendbar. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 1 U 148/08 | |