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Oberlandesgericht Nürnberg
Entscheidungen 03 / 2007
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
OLG-NUERNBERG – Beschluss, 7 WF 240/07 vom 28.03.2007
| Rechtsgebiete: | ZPO, FGG |
| Leitsatz: | In einem selbständigen Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts gemäß § 621 Abs. 1 Nr. 2 ZPO gilt § 141 ZPO nicht; das persönliche Erscheinen eines Beteiligten kann allenfalls nach § 33 FGG erzwungen werden. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 7 WF 240/07 |
OLG-NUERNBERG – Beschluss, 2 Ws 52/07 vom 12.03.2007
| Rechtsgebiete: | StVollzG, GO |
| Leitsatz: | Die Aufnahme von Lichtbildern eines Strafgefangenen oder Sicherungsverwahrten als erkennungsdienstliche Maßnahme zur Sicherung des Vollzugs ist auch über den in Nr. 23 Abs. 2 der Vollzugsgeschäftsordnung (VGO) genannten Umfang (Brustbilder, in Zivilkleidung) hinaus grundsätzlich zulässig. Eine entsprechende Anordnung bedarf jedoch im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, letzteres bezogen auf die Erforderlichkeit der beabsichtigten konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme, einer besonderen Begründung. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 2 Ws 52/07 |
OLG-NUERNBERG – Beschluss, 10 WF 272/07 vom 09.03.2007
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Auch wenn eine Lebensversicherung mit einem das Schonvermögen deutlich übersteigendem Rückkaufswert grundsätzlich für die Kosten der Prozessführung einzusetzen ist, kann dies im Einzelfall nicht zumutbar sein, wenn der das Schonvermögen übersteigende Betrag nicht allzu hoch ist, zu bedienende Schulden vorliegen und das monatlich verfügbare laufende Einkommen geringer ist als die Freibetragssätze gemäß § 115 ZPO. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 10 WF 272/07 |
OLG-NUERNBERG – Beschluss, 4 W 2561/06 vom 09.03.2007
| Rechtsgebiete: | EnWG, GWB, GZVJU |
| Leitsatz: | Ist durch Landesverordnung gerichtsübergreifend bei einem Oberlandesgericht ein bestimmter Senat für Kartellsachen zuständig, so entscheidet dieser Senat als "EnWG-Senat" auch über Beschwerden gegen Entscheidungen von Regulierungsbehörden, die ihren Sitz im Bezirk eines anderen Oberlandesgerichts haben. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 4 W 2561/06 |
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