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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NürnbergVerkündungsdatum12 / 2006 

Oberlandesgericht Nürnberg

Entscheidungen 12 / 2006



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-NUERNBERG – Urteil, 12 U 104/05 vom 29.12.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Steuersparimmobilie
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines institutionalisierten Zusammenwirkens von Bank und Verkäufer bzw. Vertrieb bei der Finanzierung des Erwerbs einer sog. Steuersparimmobilie.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 12 U 104/05



OLG-NUERNBERG – Beschluss, 10 WF 1526/06 vom 28.12.2006

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Die nach langjähriger Ehe offenbarte Homosexualität rechtfertigt ohne das Hinzutreten besonderer Umstände nicht die Annahme einer "schweren Härte" im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB. Auch aus dem AGG ist nichts anderes herzuleiten.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 10 WF 1526/06

OLG-NUERNBERG – Urteil, 5 U 1921/06 vom 22.12.2006

Rechtsgebiete:BGB, StVG, StVO
Leitsatz:1. Zur Haftungsverteilung zwischen dem Halter eines nachts unbeleuchtet auf einer Gemeindeverbindungsstraße abgestellten landwirtschaftlichen Anhängers und dem Fahrer eines Motorrollers, der gegen das Sichtfahrgebot verstößt.

2. Verzögert der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung entgegen Treu und Glauben, so ist dem Geschädigten als Genugtuung ein deutlich erhöhtes Schmerzensgeld zuzusprechen (Fortführung von OLG Nürnberg VersR 1998, 731).
Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 5 U 1921/06

OLG-NUERNBERG – Urteil, 2 St OLG Ss 180/06 vom 19.12.2006

Rechtsgebiete:StGB
Leitsatz:1. Die Anwendung des § 59 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist zwar nicht auf ganz besondere
Konfliktlagen oder Fälle beschränkt, die durch eine notwehr- oder notstandsähnliche Situation in den Grenzbereich zur Straflosigkeit gerückt werden.

2. Einfache Strafmilderungsgründe und das bloße Fehlen von Strafschärfungsgründen sind allerdings - für sich allein - keine "besonderen Umstände" im Sinne des § 59 Abs. 1 Nr. 2 StGB, die die Ahndung eines Vergehens durch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt als ausreichend erscheinen lassen können.

3. Ein langfristig angelegter, systematischer Missbrauch des staatlichen Förderungssystems nach dem BAföG, durch den ein (fremdnütziger) Betrugsschaden in Höhe von ¤ 24.822,81 über einem Zeitraum von vier Jahren entsteht, kann unter dem Gesichtspunkt der Verteidigung der Rechtsordnung (§ 59 Abs. 1 Nr. 3 StGB) eine bloße Verwarnung mit Strafvorbehalt ausschließen.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 2 St OLG Ss 180/06


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