JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 12 / 2006
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Steuersparimmobilie |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines institutionalisierten Zusammenwirkens von Bank und Verkäufer bzw. Vertrieb bei der Finanzierung des Erwerbs einer sog. Steuersparimmobilie. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 12 U 104/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Die nach langjähriger Ehe offenbarte Homosexualität rechtfertigt ohne das Hinzutreten besonderer Umstände nicht die Annahme einer "schweren Härte" im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB. Auch aus dem AGG ist nichts anderes herzuleiten. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 10 WF 1526/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, StVG, StVO |
| Leitsatz: | 1. Zur Haftungsverteilung zwischen dem Halter eines nachts unbeleuchtet auf einer Gemeindeverbindungsstraße abgestellten landwirtschaftlichen Anhängers und dem Fahrer eines Motorrollers, der gegen das Sichtfahrgebot verstößt. 2. Verzögert der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung entgegen Treu und Glauben, so ist dem Geschädigten als Genugtuung ein deutlich erhöhtes Schmerzensgeld zuzusprechen (Fortführung von OLG Nürnberg VersR 1998, 731). |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 5 U 1921/06 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Leitsatz: | 1. Die Anwendung des § 59 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist zwar nicht auf ganz besondere Konfliktlagen oder Fälle beschränkt, die durch eine notwehr- oder notstandsähnliche Situation in den Grenzbereich zur Straflosigkeit gerückt werden. 2. Einfache Strafmilderungsgründe und das bloße Fehlen von Strafschärfungsgründen sind allerdings - für sich allein - keine "besonderen Umstände" im Sinne des § 59 Abs. 1 Nr. 2 StGB, die die Ahndung eines Vergehens durch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt als ausreichend erscheinen lassen können. 3. Ein langfristig angelegter, systematischer Missbrauch des staatlichen Förderungssystems nach dem BAföG, durch den ein (fremdnütziger) Betrugsschaden in Höhe von ¤ 24.822,81 über einem Zeitraum von vier Jahren entsteht, kann unter dem Gesichtspunkt der Verteidigung der Rechtsordnung (§ 59 Abs. 1 Nr. 3 StGB) eine bloße Verwarnung mit Strafvorbehalt ausschließen. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 2 St OLG Ss 180/06 | |