JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 11 / 2006
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | RVG, VV-RVG |
| Leitsatz: | Die Telekommunikationspauschale (Nr. 7002 VV-RVG) des Beratungshilfeanwalts bemisst sich nicht nach der für die Beratungshilfe anfallenden Gebühr, sondern nach der (fiktiven) Gebühr, die ihm als Wahlanwalt zustehen würde. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 5 W 1943/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Der vertragsimmanente Konkurrenzschutz, der einem Baumarkt zu gewähren ist, der im selben Objekt u. a. mit Bodenbelägen' handelt, lässt den Betrieb eines Orientteppichfachgeschäfts unberührt. 2. Die Versagung der Untervermietungserlaubnis für ein solches Fachgeschäft durch den Vermieter rechtfertigt deshalb eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter gem. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB. 3. Der Mieter kann nach dieser Vorschrift auch dann kündigen, wenn er den Vermieter zunächst nur unzureichend über die Person des Untermieters unterrichtet, dieser Fehler sich aber auf die Versagungsentscheidung nicht auswirkt. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 5 U 754/06 | |
"Oberlandesgericht Nürnberg - Entscheidungen 11 / 2006 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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