JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 07 / 2006
Insgesamt sind 2 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BRAGO, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Bei der Fortsetzung eines Rechtsstreits nach Unterbrechung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gegenpartei handelt es sich um dieselbe Angelegenheit im Sinne von § 13 Abs. 5 BRAGO. Prozess-, Verhandlungs- und Beweisgebühren sind daher bei Fortführung des Rechtsstreits nicht erneut erstattungsfähig, wenn sie vor der Unterbrechung bereits entstanden waren. 2. Dies gilt auch, wenn die Partei das Mandat ihres Rechtsanwalts anlässlich der Unterbrechung gekündigt und ihm nach der Aufnahme des Rechtsstreits einen neuen Auftrag erteilt hat; denn ein solches Vorgehen und die dadurch verursachten Kosten wären zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung nicht notwendig gewesen (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO). |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 13 W 1460/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Das Unterlassen der Benachrichtigung beider Parteien von einer Ortsbesichtigung rechtfertigt nicht die Ablehnung eines Sachverständigen. 2. Es begründet auch nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn ein Sachverständiger zur Beweisfrage (hier. Geeignetheit eines Flugplatzgeländes für Autorotationsübungen von Hubschraubern) Äußerungen von dritten Personen, die er hierzu befragt hat, in sein Gutachten aufnimmt. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 4 U 535/05 | |