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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NürnbergVerkündungsdatum02 / 2006 

Oberlandesgericht Nürnberg

Entscheidungen 02 / 2006



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-NUERNBERG – Urteil, 13 U 2489/05 vom 23.02.2006

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Der Vermieter von Gewerberäumen ist auch bei Fehlen einer entsprechenden Regelung im Mietvertrag verpflichtet, eine Barkaution getrennt von seinem übrigen Vermögen anzulegen.

2. Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Mieter an der noch zu bezahlenden Restkaution ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 13 U 2489/05



OLG-NUERNBERG – Beschluss, 4 W 97/06 vom 22.02.2006

Rechtsgebiete:VV RVG
Leitsatz:Eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG fällt nicht an, wenn ein Anwalt vor dem gerichtlich anberaumten Termin dem gegnerischen Prozessvertreter telefonisch eine Möglichkeit der Verfahrensbeendigung vorschlägt, dieser aber lediglich erklärt, den Vorschlag seinem Mandanten weiterzugeben und keine Rückmeldung mehr erfolgt.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 4 W 97/06

OLG-NUERNBERG – Beschluss, 2 W 267/06 vom 20.02.2006

Rechtsgebiete:InsO, JVEG
Leitsatz:1. Ein Sachverständiger hat nach § 4 InsO i.V.m. §§ 402 ff. ZPO auch in einem Insolvenzverfahren lediglich die "schwache" Position eines Helfers des Gerichts. Die Konstruktion eines "starken" Gutachters, der berechtigt wäre, Außenstände einzuziehen und Massengegenstände zu verwerten, widerspricht auch der in § 21 InsO vorgesehenen Aufgabenzuweisung.

2. Jedenfalls für die gebührenrechtliche Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Tätigkeit einem Rechtsanwalt, der förmlich als Gutachter bestellt worden ist, tatsächlich übertragen worden ist. Sind einem Rechtsanwalt, der als Sachverständiger bestellt worden ist, nach der gerichtlichen Anordnung sachlich zusätzlich Aufgaben eines vorläufigen Insolvenzverwalters übertragen worden, so ist auf dessen Vergütung als Sachverständiger § 9 Abs. 2 JVEG anzuwenden.

3. Der Gebührenanspruch eines Sachverständigen, dem zusätzlich die Stellung eines "schwachen" vorläufigen, Insolvenzverwalters übertragen worden ist, bestimmt sich nach § 9 Abs. 2 JVEG.

4. Das Honorar eines isolierten Sachverständigen im Insolvenzverfahren ist nach § 9 Abs. 1 S. 3 JVEG zu beurteilen. Da vergleichbare außergerichtlich vereinbarte Stundensätze nicht vorliegen, ist in einem typischen Fall das Honorar des isolierten Sachverständigen an einem Stundensatz von 65 Euro zu orientieren.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 2 W 267/06

OLG-NUERNBERG – Beschluss, 4 W 100/06 vom 20.02.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1. Die Verpflichtung eines Sachverständigen nach § 407a Abs. 3 S. 3 ZPO, dem Gericht Mitteilung zu machen, wenn der angeforderte Kostenvorschuss erheblich überschritten zu werden droht, führt dazu, dass dieser beim Auftreten neuer, kostenträchtiger Umstände im Verlauf des Verfahrens eine erneute Vorschussanforderung veranlassen muss.

2. Unterlässt der Sachverständige dies und erbringt ohne ausdrückliche Zustimmung des Gerichts weitere, durch den Vorschuss nicht mehr gedeckte Leistungen, kann sein insoweit bestehender Gebührenanspruch gekürzt werden; er ist dann dafür beweisbelastet, dass die Parteien bei erfolgter Mitteilung seine weitere Tätigkeit veranlasst hätten.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 4 W 100/06


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