JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 10 / 2005
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GKG KV, GKG, ZPO |
| Leitsatz: | Ergeht in einem Scheidungsverbundurteil die Entscheidung über die Scheidung, nicht aber die Entscheidung in der Folgesache Versorgungsausgleich gemäß § 313 a Abs. 2 ZPO ohne Tatbestand und Gründe, fällt aus dem auf die Scheidung entfallenden Streitwert gemäss GKG KV 1311 Nr. 2 nur eine 0,5 Gebühr an. Daneben fallen aus dem Streitwert für den Versorgungsausgleich gemäss GKG KV 1310 1,0 Gebühren an. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 7 WF 1307/05 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Leitsatz: | 1. Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich nicht, daß die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe erst ab einer bestimmten Schadenshöhe in Betracht kommt. 2. a) Bei der gem. § 47 Abs. 1 StGB notwendigen Gesamtbetrachtung von Handlungs- und Erfolgsunwert kann ein Weniger an Erfolgsunrecht (Beutewert) durch ein Mehr an Handlungsunrecht (Neigung zu einschlägigen Taten, Nichtbeachtung diverser einschlägiger Strafen, Tatbegehung in laufender Bewährungszeit kurz nach letzter Verurteilung zu Freiheitsstrafe wegen gleichartiger Tat) ausgeglichen werden. b) Ein zwingender Ausschluss der Verhängung kurzer Freiheitsstrafen in Fällen der im Gesetz nicht erwähnten Fallgrupe des Diebstahls "absolut geringwertiger Sachen" trägt diesen - auch von Verfassungs wegen gebotenen - Differenzierungen nicht ausreichend Rechnung (Anschluss an BayObLG NJW 2003, 2926). |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 2 St OLG Ss 150/05 | |
| Rechtsgebiete: | UWG, RL. 2002/58/EG |
| Leitsatz: | Bietet ein Versandhandelshaus auf seiner Internetseite einem Dritten, der ein bestimmtes Produkt ausgewählt hat, an, dieses Produkt per E-Mail direkt von der Internetseite aus an einen vom Dritten benannten Empfänger zu versenden, liegt eine nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG unzumutbare Belästigung vor, wenn in der bei dem Empfänger ankommenden E-Mail nicht nur die Empfehlung des bestimmten Produkts, sondern eine darüber hinausgehende Werbung enthalten ist. Hierbei handelt es sich um Direktwerbung iS vom Art. 13 RL 2002/58/EG. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 3 U 1084/05 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO |
| Leitsatz: | Der Streitwert des Ehescheidungsverfahrens bemisst sich auch dann nach dem (zusammengerechneten) dreifachen Monatseinkommen der Ehegatten, wenn beiden Parteien ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 7 WF 942/05 | |