JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 09 / 2005
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| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen ist gerechtfertigt, wenn das beklagte Land wegen einer fehlerhaften medizinischen Behandlung in einer von ihm getragenen Universitätsklinik in Anspruch genommen wird, und der Gutachter dem medizinischen Fachbereich einer anderen Universität desselben Landes als wissenschaftlicher Mitarbeiter angehört. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 5 W 1834/05 | |
| Rechtsgebiete: | VVG, ZPO, EGZPO, BGB |
| Leitsatz: | Eine Belehrung durch den Versicherer nach § 12 Abs. 3 VVG enthält keinen wirksamen Hinweis auf die mit dem Ablauf der Frist verbundene Rechtsfolge, wenn diese Belehrung im ersten Satz drucktechnisch durch Fettdruck hervorgehoben besagt: "Gegen diesen Bescheid steht Ihnen innerhalb einer Frist von 6 Monaten, vom Tage der Zustellung dieses Einschreibens an gerechnet, das Recht der Klage zu." Dies gilt auch dann, wenn der nachfolgende Satz wie folgt lautet: "Ist der vermeintliche Anspruch auf die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht binnen der bezeichneten Frist gerichtlich geltend gemacht, so bleibt die Gesellschaft schon aus diesem Grund gemäß § 12 Abs. 3 VVG von der Verpflichtung zu einer Leistung frei, worauf wir ausdrücklich hinweisen." |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 8 U 900/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, EGZPO, VHB 92, VGB 88 |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 8 U 2615/04 | |