JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 05 / 2005
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| Rechtsgebiete: | BRAGO, RVG |
| Leitsatz: | Die Anwendung alten oder neuen Rechts zur Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren richtet sich nach dem Zeitpunkt der Beauftragung als Wahlverteidiger. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 1 Ws 321/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Ein Unternehmen, das geschäftsmäßig zahnärztliche Honorarforderungen im Wege des echten Factoring ankauft und beitreibt, ist in der Regel ebenso wie ein Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung in der Lage, einen Prozessbevollmächtigten am Sitz des Prozessgerichts schriftlich zu instruieren. Beauftragt ein solches Unternehmen dennoch einen auswärtigen Anwalt mit der Prozessführung, sind die durch die Einschaltung eines Unterbevollmächtigten entstandenen Mehrkosten daher auch nicht unter dem Gesichtspunkt ersparter Reisekosten erstattungsfähig. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 5 W 480/05 | |
| Rechtsgebiete: | VV RVG |
| Leitsatz: | Führen Parteien auf einen gerichtlichen Vorschlag zur gütlichen Einigung hin miteinander Vergleichsgespräche, deren Ergebnis in einem Gerichtsbeschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt wird, so steht den beteiligten Rechtsanwälten eine Terminsgebühr zu. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 5 W 512/05 | |