JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 04 / 2005
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 926 ZPO fehlt jedenfalls dann nicht, wenn sich bei einem Verfahren nach § 809 BGB die Hauptsache durch die Besichtigung erledigt hat und der Antragsteller weiterhin zumindest ein Kosteninteresse hat. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 3 W 482/05 | |
| Rechtsgebiete: | EGBGB, BGB |
| Leitsatz: | 1. Führen mehrere nach Art. 19 Abs. 1 EGBGB mögliche Abstammungsstatute zu unterschiedlichen Ergebnissen, entscheidet das Günstigkeitsprinzip (vgl. BayObLG FamRZ 02, 686). Kommt in einem derartigen Fall eine Vaterschaftsfeststellung nur nach einem ausländischen Recht unter Anwendung des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EGBGB in Betracht, ist eine Rück- oder Weiterverweisung der fremden Rechtsordnung nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz nicht zu beachten, da dies dem Sinn des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EGBGB widersprechen würde. 2. Eine Anfechtung der Vaterschaft durch den gesetzlichen Vertreter des Kindes kann im Einzelfall auch dann dessen Wohl dienen, wenn nicht damit zu rechnen ist, dass der wahre Vater ermittelt und dessen Vaterschaft festgestellt werden kann. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 7 WF 350/05 | |
| Rechtsgebiete: | VVG |
| Schlagworte: | Unfall bei Bedienen des Autoradios |
| Leitsatz: | Gerät ein Pkw bei der Einfahrt in eine Ortschaft auf eine die Fahrbahn teilende Verkehrsinsel, weil der mit ca. 50 km/h fahrende Versicherungsnehmer durch die Bedienung des Autoradios abgelenkt war, kann sich der Versicherer dann nicht auf Leistungsfreiheit wegen grobfahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls berufen, wenn weitere Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des Versicherungsnehmers oder für eine gesteigerte Gefahrenlage nicht feststellbar sind. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 8 U 4033/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Verschweigt der beklagte Verkäufer eines gebrauchten Motorrads einen Offenbarungspflichtigen Mangel beim Verkauf an einen (privaten) Dritten und veräußert dieser Erstkäufer das Fahrzeug sodann an einen Gebrauchtwagenhändler, der es seinerseits an den nunmehrigen Kläger verkauft, so ist der Kläger nicht mehr Opfer einer vom Beklagten begangenen Schädigung. Der erforderliche Kausalzusammenhang ist unterbrochen, weil der Beklagte mit einem Weiterverkauf durch den Erstkäufer nicht rechnen mußte, erst recht nicht mit einem Weiterverkauf an einen gewerblichen Händler (Abgrenzung zur Fallgestaltung des OlG Hamm, NJW 1997, 2121). |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 8 U 3720/04 | |