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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NürnbergVerkündungsdatum12 / 2004 

Oberlandesgericht Nürnberg

Entscheidungen 12 / 2004



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-NUERNBERG – Beschluss, 3 W 4006/04 vom 15.12.2004

Rechtsgebiete:ZPO, RVG
Leitsatz:Im Falle des Abschlusses eines Vergleiches nach § 278 Abs. 6 ZPO ohne mündliche Verhandlung fällt keine Terminsgebühr an, soweit es sich nicht um Verfahren handelt, die nach § 128 Abs. 2 oder § 495 a ZPO keine mündliche Verhandlung erfordern.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 3 W 4006/04



OLG-NUERNBERG – Urteil, 2 U 2712/04 vom 02.12.2004

Rechtsgebiete:VVG
Leitsatz:1. Der in § 152 VVG für die Enthaftung des Versicherers geforderte Vorsatz des Versicherungsnehmers muss bei einem Verkehrsunfall nicht nur das Verhalten umfassen, das die Gefahr des Verkehrsunfalls entstehen lässt, sondern auch den Verkehrsunfall als solchen. Es ist aber regelmäßig nicht erforderlich, dass der Versicherungsnehmer auch den konkreten Schadensablauf in den Einzelheiten übersehen hat.

2. Ohne Bedeutung für die Annahme des Vorsatzes ist, ob der sein Kraftfahrzeug unter billigender Inkaufnahme eines Verkehrsunfalls abbremsende Versicherungsnehmer auch die Möglichkeit bedacht hat, dass nicht das ihm unmittelbar nachfolgende Kraftfahrzeug auffährt, sondern erst das übernächste mit einem weiteren, nachfolgenden Fahrzeug kollidiert.

3. Eine Beweiswürdigung des Tatrichters, nach der ein Kraftfahrer, der seinen PKW im fließenden Verkehr von ca. 40 km/h bis zum Stand abbremst, die nahe liegende Möglichkeit eines Auffahrunfalls sowie den daraus resultierenden Schaden kennt und diese Folgen seines Handels billigend in Kauf nimmt, weist keinen Rechtsfehler auf.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 2 U 2712/04

OLG-NUERNBERG – Beschluss, 7 WF 3907/04 vom 02.12.2004

Rechtsgebiete:VV-RVG, BGB
Leitsatz:1. Haben in einem Sorgerechtsverfahren nach § 1671 Abs. 1 BGB ein Elternteil die Übertragung der vollen elterlichen Sorge auf sich allein und der andere Elternteil die Zurückweisung dieses Antrages beantragt, kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV-RVG anfallen, wenn aufgrund einer entsprechenden Einigung der ursprüngliche Antrag auf die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes reduziert wird, der andere Elternteil diesem Antrag zustimmt und das Gericht daraufhin dem Antrag nach § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB stattgibt.

2. Zum Anfall einer 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG im Sorgerechtsverfahren nach § 1671 BGB.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 7 WF 3907/04


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