JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 11 / 2004
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | ZPO, GKG |
| Leitsatz: | 1. Bei Prozeßtrennung fällt in jedem der neu entstehenden Verfahren eine Gebühr gem. Nr. 1210 der Anlage 1 zum GKG a.F. an. 2. Für jedes der einzelnen Verfahren entsteht dabei die allgemeine Verfahrensgebühr nach dem Wert des jeweiligen (Teil-)Anspruches, wobei die bereits für das ursprüngliche Verfahren erhobene Gebühr im Verhältnis der neu berechneten Einzelgebühren aufzuteilen und anzurechnen ist. 3. Zur Anwendung von § 8 GKG a.F. in derartigen Fällen. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 13 W 3195/04 | |
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Leitsatz: | Genehmigt das Familiengericht eine Umgangsvereinbarung der Eltern, die auch eine Regelung der Kostenfrage in Form einer "Kostenaufhebung" enthält, liegt eine gerichtliche Anordnung im Sinn von § 94 Abs. 3 S. 2 KostO vor, die der Inanspruchnahme eines Elternteils auf mehr als die Hälfte der Auslagen für ein vom Gericht erholtes Sachverständigengutachten entgegensteht. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 7 WF 3739/04 | |
"Oberlandesgericht Nürnberg - Entscheidungen 11 / 2004 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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