JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 10 / 2004
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | VVG, AHB |
| Schlagworte: | Versicherungsrecht, Haftpflichtversicherung: Verlust des Versicherungsschutzes in der Haftpflichtversicherung wegen vorsätzlich falscher Angaben |
| Leitsatz: | 1. Eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn die Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, und den Versicherungsnehmer der Vorwurf groben Verschuldens trifft. Die Leistungsfreiheit setzt zudem eine Belehrung des Versicherungsnehmers über die Rechtsfolge einer vorsätzlichen folgenlosen Obliegenheitsverletzung voraus. 2. Unrichtige Angaben zu einem die Haftpflicht auslösenden Verhalten des Versicherungsnehmers - sei es unrichtiges Leugnen eines die Haftung möglicherweise begründenden Verhaltens, sei es Vortäuschen solcher Umstände - sind generell geeignet, die Interessen des Versicherers zu gefährden. 3. Ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers liegt vor, wenn vorsätzlich unrichtige Angaben zu einem für die Eintrittspflicht der Versicherung schon dem Grunde nach offensichtlich wesentlichen Punkt gemacht werden. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 8 U 1092/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, RVG |
| Leitsatz: | Die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts kann bei Anwendbarkeit des RVG i.d.R. nicht mehr "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" ausgesprochen werden. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 10 WF 3403/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Auch wenn die Beiträge für eine private Rentenversicherung aus einem zu Beginn der Ehezeit bereits vorhandenen und ausschließlich zu diesem Zweck einbezahlten Kapital eines Ehegatten bestritten werden, ist dieses bei der Berechnung des Ehezeitanteils des Ehegatten aus der Versicherung nicht zu berücksichtigen. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 7 UF 2528/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, InsO |
| Leitsatz: | 1. Nur die bis zur Eröffnung fällig gewordenen Unterhaltsforderungen werden Insolvenzforderungen (§§ 38, 40 InsO). Unterhaltsforderungen entstehen in jedem Zeitpunkt neu, in dem ihre Voraussetzungen vorliegen. Unterhaltsforderungen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, werden daher nicht vom Insolvenzverfahren erfasst. 2. Der Teil des laufenden Einkommens, der die Pfändungsgrenzen des § 850 c ZPO nicht übersteigt, gehört nicht zur Insolvenzmasse und ist für Unterhaltszwecke frei. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 11 WF 2713/04 | |
"Oberlandesgericht Nürnberg - Entscheidungen 10 / 2004 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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